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Die standortspezifische Risikoanalyse wird wiederkehrend unter Berücksichtigung zentraler Leitfragen durch die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Schulsozialarbeit und dem Schulträger vorgenommen. | Die standortspezifische Risikoanalyse wird wiederkehrend unter Berücksichtigung zentraler Leitfragen durch die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Schulsozialarbeit und dem Schulträger vorgenommen. | ||
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Version vom 18. März 2022, 08:52 Uhr
=== standortspezifische Risikoanalyse ===
Die standortspezifische Risikoanalyse wird wiederkehrend unter Berücksichtigung zentraler Leitfragen durch die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Schulsozialarbeit und dem Schulträger vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
Räumlichkeiten, Schulgelände, Schulweg
Schule an den Linden - Dachgeschoss
Schule an den Linden - Obergeschoss
Schule an den Linden - Erdgeschoss
Schule an den Linden - Kellergeschoss
erste Leitfrage: Gibt es abgelegene, nicht einsehbare Räume?
- Materialraum "Stille Treppe"
- Schützenraum inkl. Treppenhausbereich vorgelagert
- Räumlichkeiten Heimatverein inkl. Treppenhausbereich vorgelagert
- Toiletten Schulhof Außenbereich
- Toiletten Innenbereich (auch. OGS-Ebene)
- Heizungs- und Kellerräume OGS-Ebene
zweite Leitfrage: Gibt es bewusste Rückziehräume?
- Spiel- und Ruheraum auf OGS-Ebene
- Toiletten Schulhof Außenbereich
- Toiletten Schulhof Innenbereich
dritte Leitfrage: Gibt es Bereiche auf dem Schulgelände, die sehr schwer einsehbar sind?
vorderer Schulhofbereich
- Baumhaus
- Spielzeughütte, insbesondere rückseitig
- Schaukelbereich versteckt hinter dichten Büschen
- Spielhügelbereich hinter der Sandkastenlandschaft, insbesondere Tipi-Holzzelte
hinterer Schulhofbereich
- Seitenbereich am sog. "grünen Klassenzimmer"
vierte Leitfrage: Ist das Schulgelände einsehbar und ggf. unproblematisch betretbar?
- Das Schulgelände wird außerhalb von Schulzeiten auch als Spielplatz und Ort des Zusammentreffens für die Kinder und die Jugend des Dorfes genutzt.
- Alle Bereiche des Schulgeländes sind einsehbar und auch jederzeit von mehreren Seiten betretbar (s.o.); es gibt keine Zäune, Hecken o.ä.
- Das Schulgelände ist Teil einer öffentlichen Zuwegung (Fußgängerweg).
fünfte Leitfrage: Welche Risiken können daraus entstehen?
- Kinder können beobachtet, fotografiert und gefilmt werden.
- Zutritt für Fremde und Unbefugte ist jederzeit problemlos möglich.
- Kinder können ggf. "weggeholt" werden.
- Kinder können im Affekt weglaufen, flüchten, sich bewusst verstecken, in den Straßenverkehr der nahen Kreisstraße geraten.
sechste Leitfrage: Wer hat (regelmäßigen) besonderen Zutritt zur Schule und kann sich dort unbeaufsichtigt aufhalten?
- Hausmeister des Schulträgers
- Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs
- Reinigungskräfte
- situativ: beauftragte Handwerker
- Postzustellerinnen und Postzusteller
- kooptierte Sonderpädagoginnen im Rahmen von AOSF-Überprüfungsverfahren
- Praktikantinnen und Praktikanten (insbesondere aus weiterführenden Schulen)
- Mitarbeitende von Kooperationspartner (Sportvereine, theaterpädagogische Werkstatt, Musikschule, Kultur und Schule u.a.)
siebte Leitfrage: Sind die o.g. Personen der Schule - insbesondere der Schulleitung und dem Lehrerkollegium - bekannt?
- Ja. Mit Ausnahme situativ tätiger Handwerker sind alle Personen bekannt.
achte Leitfrage: Werden die o.g. Personen namentlich erfasst und die Aufenthaltszeiträume dokumentiert?
- Nein. Aktuell wird weder namentlich erfasst noch werden Aufenthaltszeiträume dokumentiert.
Mitarbeitende
Eltern
Schülerinnen und Schüler
Prävention und Beratung
Vertrauenspersonen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schule
Zusammenarbeit mit den Eltern
Kooperationspartner und Beratungsorganisationen
Kinderschutz außerhalb der Schule
Kindeswohlgefährdung
Interventionsplan
Kinderrechte