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* Das Schulgelände wird außerhalb von Schulzeiten auch als Spielplatz und Ort des Zusammentreffens für die Kinder und die Jugend des Dorfes genutzt.
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* Alle Bereiche des Schulgeländes sind einsehbar und auch jederzeit von mehreren Seiten betretbar (s.o.); es gibt keine Zäune, Hecken o.ä.
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* Das Schulgelände ist Teil einer öffentlichen Zuwegung (Fußgängerweg).
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* Kinder können ggf. "weggeholt" werden.
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* Kinder können im Affekt weglaufen, flüchten, sich bewusst verstecken, in den Straßenverkehr der nahen Kreisstraße geraten.
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'''sechste Leitfrage''': Wer hat (regelmäßigen) besonderen Zutritt zur Schule und kann sich dort unbeaufsichtigt aufhalten?
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* Hausmeister des Schulträgers
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* Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs
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* Reinigungskräfte
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* situativ: beauftragte Handwerker
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* Postzustellerinnen und Postzusteller
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* kooptierte Sonderpädagoginnen im Rahmen von AOSF-Überprüfungsverfahren
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* Praktikantinnen und Praktikanten (insbesondere aus weiterführenden Schulen)
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* Mitarbeitende von Kooperationspartner (Sportvereine, theaterpädagogische Werkstatt, Musikschule, Kultur und Schule u.a.)
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'''siebte Leitfrage''': Sind die o.g. Personen der Schule - insbesondere der Schulleitung und dem Lehrerkollegium - bekannt?
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* Ja. Mit Ausnahme situativ tätiger Handwerker sind alle Personen bekannt.
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'''achte Leitfrage''': Werden die o.g. Personen namentlich erfasst und die Aufenthaltszeiträume dokumentiert?
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* Nein. Aktuell wird weder namentlich erfasst noch werden Aufenthaltszeiträume dokumentiert.
  
 
==== Mitarbeitende ====
 
==== Mitarbeitende ====
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==== Eltern ====
 
==== Eltern ====
 
==== Schülerinnen und Schüler ====
 
==== Schülerinnen und Schüler ====

Aktuelle Version vom 18. März 2022, 08:58 Uhr


standortspezifische Risikoanalyse

Die standortspezifische Risikoanalyse wird wiederkehrend unter Berücksichtigung zentraler Leitfragen durch die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Schulsozialarbeit und dem Schulträger vorgenommen.

Räumlichkeiten und Schulgelände

Übersicht Schulgebäude und Schulgelände:


Schule an den Linden - Dachgeschoss
Schule an den Linden - Obergeschoss
Schule an den Linden - Erdgeschoss
Schule an den Linden - Kellergeschoss
Schule an den Linden - Schulgelände


erste Leitfrage: Gibt es abgelegene, nicht einsehbare Räume?

  • Materialraum "Stille Treppe"
  • Schützenraum inkl. Treppenhausbereich vorgelagert
  • Räumlichkeiten Heimatverein inkl. Treppenhausbereich vorgelagert
  • Toiletten Schulhof Außenbereich
  • Toiletten Innenbereich (auch. OGS-Ebene)
  • Heizungs- und Kellerräume OGS-Ebene


zweite Leitfrage: Gibt es bewusste Rückziehräume?

  • Spiel- und Ruheraum auf OGS-Ebene
  • Toiletten Schulhof Außenbereich
  • Toiletten Schulhof Innenbereich


dritte Leitfrage: Gibt es Bereiche auf dem Schulgelände, die sehr schwer einsehbar sind?

vorderer Schulhofbereich

  • Baumhaus
  • Spielzeughütte, insbesondere rückseitig
  • Schaukelbereich versteckt hinter dichten Büschen
  • Spielhügelbereich hinter der Sandkastenlandschaft, insbesondere Tipi-Holzzelte


hinterer Schulhofbereich

  • Seitenbereich am sog. "grünen Klassenzimmer"


vierte Leitfrage: Ist das Schulgelände einsehbar und ggf. unproblematisch betretbar?

  • Das Schulgelände wird außerhalb von Schulzeiten auch als Spielplatz und Ort des Zusammentreffens für die Kinder und die Jugend des Dorfes genutzt.
  • Alle Bereiche des Schulgeländes sind einsehbar und auch jederzeit von mehreren Seiten betretbar (s.o.); es gibt keine Zäune, Hecken o.ä.
  • Das Schulgelände ist Teil einer öffentlichen Zuwegung (Fußgängerweg).


fünfte Leitfrage: Welche Risiken können daraus entstehen?

  • Kinder können beobachtet, fotografiert und gefilmt werden.
  • Zutritt für Fremde und Unbefugte ist jederzeit problemlos möglich.
  • Kinder können ggf. "weggeholt" werden.
  • Kinder können im Affekt weglaufen, flüchten, sich bewusst verstecken, in den Straßenverkehr der nahen Kreisstraße geraten.


sechste Leitfrage: Wer hat (regelmäßigen) besonderen Zutritt zur Schule und kann sich dort unbeaufsichtigt aufhalten?

  • Hausmeister des Schulträgers
  • Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs
  • Reinigungskräfte
  • situativ: beauftragte Handwerker
  • Postzustellerinnen und Postzusteller
  • kooptierte Sonderpädagoginnen im Rahmen von AOSF-Überprüfungsverfahren
  • Praktikantinnen und Praktikanten (insbesondere aus weiterführenden Schulen)
  • Mitarbeitende von Kooperationspartner (Sportvereine, theaterpädagogische Werkstatt, Musikschule, Kultur und Schule u.a.)


siebte Leitfrage: Sind die o.g. Personen der Schule - insbesondere der Schulleitung und dem Lehrerkollegium - bekannt?

  • Ja. Mit Ausnahme situativ tätiger Handwerker sind alle Personen bekannt.


achte Leitfrage: Werden die o.g. Personen namentlich erfasst und die Aufenthaltszeiträume dokumentiert?

  • Nein. Aktuell wird weder namentlich erfasst noch werden Aufenthaltszeiträume dokumentiert.

Mitarbeitende

Eltern

Schülerinnen und Schüler


Prävention und Beratung

Vertrauenspersonen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schule

Zusammenarbeit mit den Eltern

Kooperationspartner und Beratungsorganisationen


Kinderschutz außerhalb der Schule

Kindeswohlgefährdung

Interventionsplan

Kinderrechte


Kinderschutz innerhalb der Schule

Mitarbeitende

Neueinstellungen

gemeinsame pädagogische Grundsätze

Schulgelände und Schulgebäude

Sexualerziehung und präventive Erziehungshaltung

soziale Kompetenzen

Partizipation der Schülerinnen und Schüler

Beschwerdemanagement

Interventionsplan